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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §3 Abs1 Z3;Rechtssatz
Epilepsie ist zwar eine Erkrankung iSd § 5 Abs 1 Z 3 FSG-GV 1997, sie stellt jedoch keinen absoluten AUSSCHLIEßUNGSGRUND für die Erteilung einer Lenkberechtigung dar, es kann vielmehr gemäß § 12 Abs 3 FSG-GV 1997 Personen, welche unter epileptischen Anfällen leiden, eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 nur unter Einbeziehung einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme erteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110278.X01Im RIS seit
20.11.2000