RS Vwgh 1999/4/13 98/08/0283

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Veröffentlicht am 13.04.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 lite idF 1995/297 ;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/08/0354

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/03/18 96/08/0167 2

Stammrechtssatz

Weder aus dem - sich im sprachlichen "Graubereich" bewegenden - Text des § 12 Abs 6 lit e AlVG noch aus dem tatsächlichen Willen des Gesetzgebers ergibt sich, daß Arbeitslosigkeit vorliegt, wenn lediglich eine der beiden Maßgrößen (Einkommen, Umsatz) die in dieser Bestimmung genannte Grenze nicht übersteigt (mit näheren Ausführungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998080283.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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