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21/03 GesmbH-RechtNorm
AlVG 1977 §11;Rechtssatz
Die Gründe für das Erfordernis einer Zurücklegung der Funktion als Geschäftsführer als Voraussetzung für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sind auf ein bloßes Vollmachtsverhältnis nicht übertragbar (Hinweis E 16.2.1999, 96/08/0171; Hier: Ein Urteil darüber, ob das Beschäftigungsverhältnis des Beschwerdeführers beendet war, hätte die belangte Behörde daher nur im Rahmen einer näheren Auseinandersetzung mit den Umständen und den Vereinbarungen, unter denen bzw auf deren Grundlage der Beschwerdeführer von seiner Prokura weiterhin Gebrauch machte, gewinnen können).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080393.X02Im RIS seit
21.02.2002