RS Vwgh 1999/4/13 97/08/0393

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Veröffentlicht am 13.04.1999
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Index

21/03 GesmbH-Recht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §11;
AlVG 1977 §12 Abs1;
ASVG §11 Abs3 lita;
ASVG §4 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
GmbHG §15;
GmbHG §28;

Rechtssatz

Die Gründe für das Erfordernis einer Zurücklegung der Funktion als Geschäftsführer als Voraussetzung für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sind auf ein bloßes Vollmachtsverhältnis nicht übertragbar (Hinweis E 16.2.1999, 96/08/0171; Hier: Ein Urteil darüber, ob das Beschäftigungsverhältnis des Beschwerdeführers beendet war, hätte die belangte Behörde daher nur im Rahmen einer näheren Auseinandersetzung mit den Umständen und den Vereinbarungen, unter denen bzw auf deren Grundlage der Beschwerdeführer von seiner Prokura weiterhin Gebrauch machte, gewinnen können).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080393.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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