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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12;Rechtssatz
Die Bereitschaft des Arbeitslosen, nicht nur eine die Arbeitslosigkeit ausschließende Beschäftigung, sondern im Falle einer entsprechenden Vermittlung auch eine "Vollbeschäftigung" anzunehmen, ist erst im Zusammenhang mit der Voraussetzung der Arbeitswilligkeit im Sinne des § 9 AlVG, nicht aber schon bei der Prüfung der Verfügbarkeit im Sinne des § 7 Abs 3 Z 1 AlVG zu beurteilen (Hinweis E 16.2.1999, 98/08/0057 und 97/08/0584).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999080005.X01Im RIS seit
18.10.2001