RS Vwgh 1999/4/13 99/08/0005

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Veröffentlicht am 13.04.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Die Bereitschaft des Arbeitslosen, nicht nur eine die Arbeitslosigkeit ausschließende Beschäftigung, sondern im Falle einer entsprechenden Vermittlung auch eine "Vollbeschäftigung" anzunehmen, ist erst im Zusammenhang mit der Voraussetzung der Arbeitswilligkeit im Sinne des § 9 AlVG, nicht aber schon bei der Prüfung der Verfügbarkeit im Sinne des § 7 Abs 3 Z 1 AlVG zu beurteilen (Hinweis E 16.2.1999, 98/08/0057 und 97/08/0584).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999080005.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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