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21/03 GesmbH-RechtNorm
AlVG 1977 §11;Rechtssatz
Bei der Prokura handelt es sich um eine bloße Vertretungsmacht, aus deren Fortbestand nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses sich nicht ableiten lässt, es sei "nicht einmal die Hauptleistungspflicht" des Inhabers dieser Berechtigung "zur Gänze ausgesetzt" worden (Hinweis E 30.5.1995, 93/08/0138).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080393.X01Im RIS seit
21.02.2002