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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 litc idF 1993/817 ;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/08/0354Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/02/11 96/08/0272 1Stammrechtssatz
Die Anknüpfung des § 12 Abs 9 AlVG an den Umsatzsteuerbescheid bedeutet, daß der Bezieher von Arbeitslosengeld und jene Person ident sein müssen, die als Unternehmer Adressat des Umsatzsteuerbescheides ist (hier: Eine Rechtsgrundlage dafür, die Umsätze der GmbH für Zwecke der Arbeitslosenversicherung ihrem Geschäftsführer bzw einem Gesellschafter zuzurechnen, läßt sich dem AlVG nicht entnehmen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998080283.X02Im RIS seit
21.02.2002