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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Den Nachbarn kommt in einem Verfahren nach § 359 b GewO 1994 in der Sache Parteistellung nicht zu (Hinweis E 31.3.1992, 92/04/0038). An diesem Ergebnis vermag der Umstand, dass den Nachbarn mit der Gewerberechtsnovelle 1997 im Verfahren nach § 359 b GewO 1994 ein Anhörungsrecht eingeräumt wurde, nichts zu ändern, weil die Beschwerdeführer nach ihrem eigenen Vorbringen ohnedies angehört wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998040241.X01Im RIS seit
10.01.2001