RS Vwgh 1999/4/14 98/04/0241

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Veröffentlicht am 14.04.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §359b;

Rechtssatz

Den Nachbarn kommt in einem Verfahren nach § 359 b GewO 1994 in der Sache Parteistellung nicht zu (Hinweis E 31.3.1992, 92/04/0038). An diesem Ergebnis vermag der Umstand, dass den Nachbarn mit der Gewerberechtsnovelle 1997 im Verfahren nach § 359 b GewO 1994 ein Anhörungsrecht eingeräumt wurde, nichts zu ändern, weil die Beschwerdeführer nach ihrem eigenen Vorbringen ohnedies angehört wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040241.X01

Im RIS seit

10.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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