RS Vwgh 1999/4/14 98/04/0191

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Veröffentlicht am 14.04.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §77;
GewO 1994 §81;

Rechtssatz

Beim Verfahren nach § 81 GewO 1994 handelt es sich ebenso wie bei jenem nach § 77 GewO 1994 um ein Verfahren, in dem die Genehmigungsfähigkeit des vom Konsenswerber vorgelegten Projektes lediglich unter dem Gesichtspunkt öffentlich-rechtlicher Interessen zu prüfen ist. Ob der Errichtung des Projektes gegebenenfalls privatrechtliche Rechtsverhältnisse entgegenstehen, ist in diesem Verfahren nicht zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040191.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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