RS Vwgh 1999/4/14 98/04/0159

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Veröffentlicht am 14.04.1999
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Index

26/01 Wettbewerbsrecht

Norm

UWG 1984 §33a Abs1;

Rechtssatz

Ob durch eine bestimmte Werbemaßnahme ein bewilligungspflichtiger Ausverkauf im Sinn des § 33a Abs 1 UWG angekündigt wird, ist unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Dabei ist maßgebend die Vorstellung, die durch die gesamte Gestaltung der Ankündigung beim flüchtigen Durchschnittskonsumenten entsteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040159.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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