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26/01 WettbewerbsrechtNorm
UWG 1984 §33a Abs1;Rechtssatz
Ob durch eine bestimmte Werbemaßnahme ein bewilligungspflichtiger Ausverkauf im Sinn des § 33a Abs 1 UWG angekündigt wird, ist unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Dabei ist maßgebend die Vorstellung, die durch die gesamte Gestaltung der Ankündigung beim flüchtigen Durchschnittskonsumenten entsteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998040159.X01Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013