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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/02/0091Rechtssatz
Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Mängelbehebungsauftrages infolge Ausscheidens des im Verfahren ausgewiesenen Rechtsanwaltes des Bf kein Vertretungsverhältnis - die Bestellung zum mittlerweiligen Stellvertreter durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer begründet noch kein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des vertretenen Anwaltes (Hinweis E 17.9.1991, 91/05/0079, OGH 19.3.1998, 6 Ob 345/97 x) -, so kann die Übergabe des Mängelbehebungsauftrages an die Kanzlei des mittlerweiligen Stellvertreters des ausgeschiedenen Rechtsanwaltes eine rechtswirksame Zustellung nicht begründen und damit auch den Lauf der Erfüllungsfrist für den Mängelbehebungsauftrag nicht auslösen.
Schlagworte
Ende Vertretungsbefugnis Mängelbehebung Verbesserungsauftrag Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999020016.X01Im RIS seit
27.06.2001