Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung von gegen Gerichtsakte gerichteten Eingaben mangels Zuständigkeit des VerfassungsgerichtshofesRechtssatz
Für den Fall, daß die Antragstellerin - geachtet ihrer nunmehrigen Kenntnis von der Unzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes - in Hinkunft weitere gleichartige Eingaben einbringen sollte, wird sie darauf hingewiesen, daß sie die Verhängung einer Mutwillensstrafe zu erwarten hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1680.1998Dokumentnummer
JFR_10009777_98B01680_01