RS Vfgh 1999/2/23 B1680/98

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Veröffentlicht am 23.02.1999
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Allg

Leitsatz

Zurückweisung von gegen Gerichtsakte gerichteten Eingaben mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes

Rechtssatz

Für den Fall, daß die Antragstellerin - geachtet ihrer nunmehrigen Kenntnis von der Unzuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes - in Hinkunft weitere gleichartige Eingaben einbringen sollte, wird sie darauf hingewiesen, daß sie die Verhängung einer Mutwillensstrafe zu erwarten hätte.

Entscheidungstexte

  • B 1680/98
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 23.02.1999 B 1680/98

Schlagworte

VfGH / Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B1680.1998

Dokumentnummer

JFR_10009777_98B01680_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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