RS Vwgh 1999/4/20 98/14/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1999
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

Die mit ca 19 Prozent vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ermittelte Höhe der nachgelassenen Schulden schließt die Annahme eines Sanierungsgewinnes nicht von vornherein aus (Hinweis E 3.10.1990, 90/13/0018, VwSlg 6540F/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140120.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten