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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §36 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/05/15 95/15/0152 1 (hier EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Die Anwendung der Begünstigungsbestimmungen des § 36 EStG 1972 bzw § 11 Abs 3 GewStG setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (Hinweis E 23.1.1997, 93/15/0043, E 24.5.1993, 92/15/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140120.X01Im RIS seit
21.02.2002