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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/03 94/18/0708 2 (hier: für die rechtliche Beurteilung, bereits die einmalige, wenn auch im Zeitpunkt der Bescheiderlassung erst knapp 11 Monate zurückliegende Übertretung gemäß § 5 Abs 1 StVO rechtfertige die Annahme, der - weitere - Aufenthalt des Fremden würde die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit im Bundesgebiet gefährden, fehlen entsprechende Sachverhaltsermittlungen)Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die von alkoholisierten Kraftfahrzeuglenkern ausgehenden großen Gefahren für die Allgemeinheit und den Umstand, daß das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Lenkerberechtigung zu den schwersten Verstößen gegen das KFG zählt, rechtfertigt das diesen Bestrafungen zugrundeliegende Fehlverhalten auch dann die Annahme, daß der Aufenthalt des Fremden die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würde (§ 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993), wenn die Taten bloß anläßlich eines einzigen Vorfalles begangen wurden (Hinweis E 29.9.1994, 94/18/0593).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997191491.X01Im RIS seit
12.06.2001