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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/07/20 95/18/0757 1 (hier: die Gefährdung rechtfertigt die Versagung einer Aufenthaltsbewilligung iSd § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992)Stammrechtssatz
Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Berechtigungen stellt einen derart evidenten Rechtsmißbrauch dar, der, für sich allein genommen, schon die öffentliche Ordnung iSd § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 gefährdet und sogar die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes rechtfertigt (Hinweis E 19.5.1994, 93/18/0582).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996190846.X01Im RIS seit
11.07.2001