RS Vwgh 1999/4/20 98/14/0120

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Veröffentlicht am 20.04.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

Wenn bei verschiedenen Gläubigern zu verschiedenen Zeitpunkten verschieden hohe Nachlässe im Gesamtausmass von ca 19 Prozent der Gesamtverbindlichkeiten erzielt werden, kann von einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme nur dann gesprochen werden, wenn den Nachlässen ein einheitliches Sanierungskonzept zugrunde liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140120.X05

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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