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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Wenn bei verschiedenen Gläubigern zu verschiedenen Zeitpunkten verschieden hohe Nachlässe im Gesamtausmass von ca 19 Prozent der Gesamtverbindlichkeiten erzielt werden, kann von einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme nur dann gesprochen werden, wenn den Nachlässen ein einheitliches Sanierungskonzept zugrunde liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140120.X05Im RIS seit
21.02.2002