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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3;Rechtssatz
Nicht der Mieter eines Gebäudes, der sich verpflichtet, auf seine Kosten Großreparaturen durchführen zu lassen und dafür für 10 Jahre keinen Mietzins bezahlt (bzw bei einer vorzeitigen Kündigung den anteiligen Mietzins zurück bekommt), sondern der Vermieter trägt den Sanierungsaufwand hinsichtlich des Gebäudes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140072.X02Im RIS seit
20.11.2000