RS Vwgh 1999/4/20 97/19/1690

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1999
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §223;
StGB §224;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/21 95/19/0817 2 (hier "verfälschtes/gefälschtes Reisedokument")

Stammrechtssatz

Bereits die einmalige Fälschung einer besonders geschützten Urkunde - hier: eines österreichischen Führerscheines - genügt zur Annahme der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997191690.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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