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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/05/21 95/19/0817 2 (hier "verfälschtes/gefälschtes Reisedokument")Stammrechtssatz
Bereits die einmalige Fälschung einer besonders geschützten Urkunde - hier: eines österreichischen Führerscheines - genügt zur Annahme der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997191690.X01Im RIS seit
02.05.2001