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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Bei der erforderlichen Prüfung des Einzelfalles ist maßgeblich, ob der Schulderlass zur Sanierung des Unternehmens geeignet ist. In diesem Sinn dient auch ein bloß teilweiser Schulderlass dem Zweck der Sanierung, wenn er zur Sanierung ausreicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140120.X02Im RIS seit
21.02.2002