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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Eine allgemeine Sanierungsmaßnahme liegt nicht vor, wenn ein Schuldner über Jahre hinweg jeweils mit jenem Gläubiger, der mit Zwangsversteigerung oder der Einleitung des Konkursverfahrens droht, Ratenzahlungen mit Forderungsnachlässen vereinbart.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140120.X06Im RIS seit
21.02.2002