RS Vwgh 1999/4/21 99/03/0097

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Veröffentlicht am 21.04.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Im Vorbringen des Besch im Antrag auf Wiederaufnahme eines wegen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens, er habe vor der Atemluftuntersuchung einen großen Schluck eines Sirups mit einem ihm zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt gewesenen Alkoholgehalt von 30 vH eingenommen, kann - und zwar in Ansehung des dem Besch nicht bekannt gewesenen Alkoholgehaltes des Sirups - die Behauptung einer neu hervorgekommenen Tatsache iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG erblickt werden.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999030097.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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