RS Vwgh 1999/4/21 98/03/0161

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Veröffentlicht am 21.04.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
BetriebsO 1994 §16 Abs4 idF 1994/1028;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Bindungswirkung an rechtskräftige Bestrafungen entbindet die Behörde nicht, im Verfahren über einen Antrag auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises die Kriterien für die Vertrauenswürdigkeit des Bewerbers - also insbesondere sein Persönlichkeitsbild - zu untersuchen (Hinweis E 30.3.1993, 92/04/0270).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998030161.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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