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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Bindungswirkung an rechtskräftige Bestrafungen entbindet die Behörde nicht, im Verfahren über einen Antrag auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises die Kriterien für die Vertrauenswürdigkeit des Bewerbers - also insbesondere sein Persönlichkeitsbild - zu untersuchen (Hinweis E 30.3.1993, 92/04/0270).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998030161.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009