RS Vwgh 1999/4/21 98/03/0353

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Veröffentlicht am 21.04.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

GGSt §42 Abs2;
VStG §20;

Rechtssatz

Eine außerordentliche Strafmilderung nach § 20 VStG kommt nur bei solchen Strafdrohungen in Betracht, die eine gesetzliche Untergrenze haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998030353.X04

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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