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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Rechtsansicht, aus den im § 10 Abs 1 Z 3 und Z 4 StbG 1985 genannten Verleihungshindernissen sei abzuleiten, dass Straftaten, die mit nicht mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe bedroht seien, den Tatbestand des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 nicht erfüllen könnten, ist unzutreffend. Dieser Tatbestand umschreibt nämlich ein eigenständiges Verleihungshindernis ohne Bedachtnahme auf andere Verleihungshindernisse. Maßgeblich ist dabei ausschließlich die sich aus den Straftaten eines Einbürgerungswerbers ergebende Prognose (Hinweis E vom 25. 2. 1998, 96/01/0177).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010341.X02Im RIS seit
20.11.2000