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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Durch die Bestätigung eines nicht angefochtenen erstinstanzlichen Spruchteiles, der vom übrigen Spruch trennbar ist, nimmt die Berufungsbehörde eine Zuständigkeit in Anspruch, die ihr nach dem Gesetz nicht zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999030004.X01Im RIS seit
28.12.2001