RS Vwgh 1999/4/21 99/03/0004

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Veröffentlicht am 21.04.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Durch die Bestätigung eines nicht angefochtenen erstinstanzlichen Spruchteiles, der vom übrigen Spruch trennbar ist, nimmt die Berufungsbehörde eine Zuständigkeit in Anspruch, die ihr nach dem Gesetz nicht zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999030004.X01

Im RIS seit

28.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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