RS Vwgh 1999/4/21 98/01/0342

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Veröffentlicht am 21.04.1999
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
41/03 Personenstandsrecht

Norm

B-VG Art140 Abs1;
MRK Art6;
NÄG 1988 §7;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken (Art 6 MRK) gegen die in § 7 NÄG normierte verwaltungsbehördliche Zuständigkeit in Namensänderungssachen werden vom VwGH schon in Hinblick auf die Befugnis dieses Gerichtshofes zur nachprüfenden Kontrolle derartiger Entscheidungen nicht geteilt.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010342.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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