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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken (Art 6 MRK) gegen die in § 7 NÄG normierte verwaltungsbehördliche Zuständigkeit in Namensänderungssachen werden vom VwGH schon in Hinblick auf die Befugnis dieses Gerichtshofes zur nachprüfenden Kontrolle derartiger Entscheidungen nicht geteilt.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010342.X02Im RIS seit
20.11.2000