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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/23 94/06/0263 1Stammrechtssatz
Selbst dem Nachbarn iSd § 2 lit i Vlbg BauG 1972 wird gemäß der Regelung des § 30 Vlbg BauG 1972 kein Recht auf Einhaltung der Flächenwidmung, soweit sich aus dieser ein Immissionsschutz für ihn ergibt, eingeräumt. Sofern dem Nachbarn iZm § 6 Abs 10 Vlbg BauG 1972 ein Recht auf Einhaltung eines größeren Abstandes zusteht, ist allerdings bei Beurteilung des Ausmaßes der zulässigen ortsüblichen Immissionen die im Flächenwidmungsplan festgelegte Widmungskategorie zu berücksichtigen (Hinweis E 21.5.1992, 91/06/0143). Insoweit wäre somit also auch im Rahmen des Vlbg BauG 1972 aufgrund einer Nachbareinwendung ein Betriebstypenvergleich vorzunehmen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999060015.X05Im RIS seit
10.05.2001Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009