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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus § 30 Abs 1 lit b Vlbg BauG 1972 iVm § 6 Abs 10 kann auch nicht zum Schutz gegen Immissionen aus dem Zufahrtsverkehr und Abfahrtsverkehr ein Recht des Nachbarn auf Vorschreibung zweckentsprechender Auflagen abgeleitet werden. § 6 Abs 10 Vlbg BauG 1972 sieht als ausschließliche Anordnung die Festsetzung größerer als in Abs 2 bis Abs 8 vorgeschriebener Abstandsflächen und Abstände vor, wenn der Verwendungszweck eines Bauwerkes eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarn erwarten lässt. Diese Bestimmung ermöglicht somit nicht die Anordnung von Auflagen und bezieht sich im Übrigen nur auf Immissionen, die sich aus dem Verwendungszweck eines Bauwerkes ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999060015.X03Im RIS seit
10.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009