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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Stmk 1990 §17a Abs2 litb;Rechtssatz
Ein zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegter Beschluss mit welchem ein Abfallwirtschaftsplan neu erstellt wird, ist hinsichtlich seiner Inhaltserfordernisse am § 18 Abs 4 Stmk AWG 1990 zu messen. Hiefür bedarf es (Hinweis E 28.11.1995, 94/05/0220) ua einer Raumverträglichkeitserklärung im Sinne des § 18 Abs 5 Stmk AWG 1990. Da diese Raumverträglichkeitserklärung Inhalt des Abfallwirtschaftsplanes zu sein hat, der Abfallwirtschaftsplan aber vom jeweiligen Abfallwirtschaftsverband zu erstellen ist, muss die entsprechende Raumverträglichkeitserklärung schon beim zu fassenden Beschluss der Verbandsversammlung (§ 17a Abs 2 lit b Stmk AWG 1990) vorliegen, widrigenfalls die Voraussetzungen für die Erstellung des Abfallwirtschaftsplanes gemäß § 18 Stmk AWG 1990 nicht erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997070113.X01Im RIS seit
21.02.2002