RS Vwgh 1999/4/22 97/15/0156

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §184 Abs3;
UStG 1972 §18;
UStG 1972 §21;

Rechtssatz

Kommt der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Einreichung der Umsatzsteuererklärung nicht nach, so hat schon aufgrund dieses Umstandes die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 184 Tz 8). Ist der Abgabepflichtige als Unternehmer iSd UStG 1972 anzusehen, haben ihn auch die in § 18 UStG 1972 normierten Aufzeichnungspflichten getroffen. Aus dem Umstand, dass diese Aufzeichnungen nicht geführt worden sind, ergibt sich die Schätzungsberechtigung (§ 184 Abs 3 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150156.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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