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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Kommt der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Einreichung der Umsatzsteuererklärung nicht nach, so hat schon aufgrund dieses Umstandes die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 184 Tz 8). Ist der Abgabepflichtige als Unternehmer iSd UStG 1972 anzusehen, haben ihn auch die in § 18 UStG 1972 normierten Aufzeichnungspflichten getroffen. Aus dem Umstand, dass diese Aufzeichnungen nicht geführt worden sind, ergibt sich die Schätzungsberechtigung (§ 184 Abs 3 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150156.X03Im RIS seit
21.02.2002