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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42;Rechtssatz
Im Rahmen einer Projektänderung während eines Baubewilligungsverfahrens steht den Nachbarn, sofern dadurch Nachbarrechte berührt werden, neuerlich die Möglichkeit offen, neue, diese Änderung betreffende Einwendungen zu erheben (Hinweis E 15.9.1992, 92/05/0020). Insofern besteht keine Einschränkung durch wirksam erhobene Einwendungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997060247.X01Im RIS seit
03.05.2001