RS Vwgh 1999/4/22 97/06/0248

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Tir 1989 §30 Abs1;
BauO Tir 1989 §30 Abs4;
BauRallg;

Rechtssatz

Die mit dem Abbruch bestehender Gebäude zur Errichtung einer Wohnanlage (hier mit 30 Wohnungen und mit einer Tiefgarage für 34 Plätze) in einem Areal, das als "Wohngebiet" gewidmet ist, typischerweise verbundenen - vorübergehenden - Belästigungen sind von den Nachbarn hinzunehmen.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997060248.X05

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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