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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die mit dem Abbruch bestehender Gebäude zur Errichtung einer Wohnanlage (hier mit 30 Wohnungen und mit einer Tiefgarage für 34 Plätze) in einem Areal, das als "Wohngebiet" gewidmet ist, typischerweise verbundenen - vorübergehenden - Belästigungen sind von den Nachbarn hinzunehmen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997060248.X05Im RIS seit
03.05.2001