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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Kommt bei einem Wirtschaftsgut neben der betrieblichen auch eine private Nutzung in Betracht, ist die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen an die tatsächliche überwiegende betriebliche Nutzung des Wirtschaftsgutes geknüpft (Hinweis E 21.10.1986, 84/14/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994150173.X03Im RIS seit
21.02.2002