RS Vwgh 1999/4/22 98/07/0119

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/03/0316 1

Stammrechtssatz

Durch das Aufstellen bloßer Vermutungen und Annahmen kann der Besch die Schlüssigkeit der Beweiswürdigung der Berufungsbehörde nicht wirksam bekämpfen, somit keine im Rahmen der Prüfungsbefugnis des VwGH (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053) wahrzunehmende Mangelhaftigkeit der Beweiswürdigung dartun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998070119.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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