Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/03/0316 1Stammrechtssatz
Durch das Aufstellen bloßer Vermutungen und Annahmen kann der Besch die Schlüssigkeit der Beweiswürdigung der Berufungsbehörde nicht wirksam bekämpfen, somit keine im Rahmen der Prüfungsbefugnis des VwGH (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053) wahrzunehmende Mangelhaftigkeit der Beweiswürdigung dartun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070119.X05Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
18.04.2012