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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/07/0109 98/07/0108Rechtssatz
Der Grundsatz der Einmaligkeit der behördlichen Entscheidungstätigkeit über ein und denselben Antrag steht der Wiederholung einer Entscheidung über den vom Devolutionsantrag betroffenen Sachantrag rechtlich so lange hindernd entgegen, als eine über den Sachantrag getroffene Entscheidung - sei es von der zuständigen oder unzuständigen Behörde - noch dem Rechtsbestand angehört.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070107.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017