RS Vwgh 1999/4/22 99/07/0052

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/04/20 93/07/0041 1

Stammrechtssatz

Die Überprüfung gem § 121 Abs 1 WRG findet von Amts wegen statt, was freilich einen als Anregung zu verstehenden "Antrag" an die Behörde nicht ausschließt (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070052.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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