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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §11 Abs1 Z3;Rechtssatz
Dass die Zufahrt zu einem Abfindungsgrundstück ungünstig ist, steht der Anordnung der vorläufigen Übernahme nicht entgegen, solange dadurch die Bewirtschaftung nicht unmöglich gemacht wird (Hinweis E 29.11.1983, 83/07/0154).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070020.X01Im RIS seit
20.11.2000