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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die abstrakte Möglichkeit allein, vom derzeitigen Arbeitsort abberufen zu werden, ist noch keine ausreichende Begründung für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes an einem anderen Ort (Hinweis E 30.11.1993, 90/14/0212).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150137.X04Im RIS seit
21.02.2002