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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/03 87/14/0122 2 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Das notwendige Betriebsvermögen umfaßt grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei ist insb die Verkehrsauffassung maßgebend (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994150173.X01Im RIS seit
21.02.2002