RS Vwgh 1999/4/22 99/07/0052

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121;

Rechtssatz

Gegenstand des Verfahrens nach § 121 Abs 1 WRG und des dieses Verfahren abschließenden Bescheides ist ausschließlich die Frage der Übereinstimmung der ausgeführten mit der bewilligten Anlage. Die Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides ist nicht mehr zu überprüfen. Dieser bildet die Grundlage für das Überprüfungsverfahren und den Überprüfungsbescheid.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070052.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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