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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Das Beibehalten (oder allenfalls auch Schaffen) einer weiteren Wohnungsmöglichkeit für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses kann unter dem Gesichtspunkt der Aufwendungen für die Lebensführung keine steuerliche Berücksichtigung finden (Hinweis E 18.5.1995, 93/15/0244).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150137.X02Im RIS seit
21.02.2002