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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3455/80 E 17. November 1983 RS 4Stammrechtssatz
Der VwGH hat gem § 42 Abs 2 lit c VwGG 1965 zu prüfen, ob die - auf Grund der Ergebnisse des gesamten Ermittlungsverfahrens den im Rechtsmittelzug verbundenen Behörden - im angefochtenen Bescheid getroffenen Feststellung den Kriterien insbesondere der Widerspruchsfreiheit im Verhältnis zum Akteninhalt, der Vollständigkeit der Sachverhaltsfeststellung und der Schlüssigkeit der Beweiswürdigung standhalten.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998070119.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
18.04.2012