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L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren OberösterreichNorm
B-VG Art130 Abs1 lita;Rechtssatz
Ob sich Österreich durch die Verfassungsbestimmung des Art II FAGNov 1986 konventionswidrig verhält, entzieht sich der Prüfungsbefugnis des VwGH und des VfGH (Hinweis E 27.10.1997, 96/17/0425), könnte vom Beschuldigten also nur mit Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht werden.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997170334.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017