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27/02 NotareNorm
NO 1871 §117 Abs5;Rechtssatz
Eine Wiederaufnahme der praktischen Verwendung - auch nach einer Unterbrechung derselben von nur wenigen Tagen, sofern diese nicht dem § 117 Abs 5 NO zu subsumieren ist - beseitigt den Streichungsgrund des § 118a Abs 1 lit a NO nicht rückwirkend, sondern begründet - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - die neuerliche Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidaten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100024.X01Im RIS seit
19.06.2001