RS Vwgh 1999/4/26 98/10/0411

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Veröffentlicht am 26.04.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine gesonderte Entscheidung über die von der beschwerdeführenden Partei im Zuge des Verfahrens vor der belangten Behörde gegen den Amtssachverständigen erhobenen Einwendungen sieht das AVG nicht vor.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100411.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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