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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Eine gesonderte Entscheidung über die von der beschwerdeführenden Partei im Zuge des Verfahrens vor der belangten Behörde gegen den Amtssachverständigen erhobenen Einwendungen sieht das AVG nicht vor.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100411.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.09.2010