Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AMG 1983 §1 Abs3 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/15 91/10/0209 3Stammrechtssatz
Nur dann, wenn ohne überdehnte Interpretation davon gesprochen werden kann, daß eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genußzwecken dient, kann von einem Lebensmittel gesprochen werden (Hinweis E 6.7.1987, 83/10/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997100100.X03Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011