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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §48 Abs2 idF 1990/362;Rechtssatz
Aus § 48 Abs 2 ApG ergibt sich zum einen, dass die Inhaber öffentlicher Apotheken im Verfahren zur Erteilung einer Konzession für eine neue öffentliche Apotheke Parteistellung haben, zum anderen aber auch, dass diese Parteistellung nur so weit reicht, als die Bedarfsfrage betroffen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100426.X01Im RIS seit
25.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017