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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/04/26 97/10/0100 2Stammrechtssatz
Da nach § 2 LMG 1975 einem Produkt die Lebensmitteleigenschaft nur dann zu kommt, wenn es dazu bestimmt ist, überwiegend zu Ernährungs- oder Genusszwecken gegessen, gekaut oder getrunken zu werden, entscheidet der bestimmungsgemäße Zweck des Produktes über seine Lebensmitteleigenschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100410.X02Im RIS seit
11.07.2001