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L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
ABGB §1175;Rechtssatz
Im Falle der Adressierung eines Abgabenbescheides an eine Personenvereinigung (hier: GesBR) als Abgabenschuldner ist ein Mitglied der Personenvereinigung nicht zur Erhebung einer Berufung nach § 191 OÖ LAO 1996 legitimiert (Hinweis E 22.2.1995, 95/13/0031, ergangen zu § 246 Abs 1 BAO). Wenn jedoch keine Berufungslegitimation nach der anwendbaren Verfahrensordnung besteht, kommt auch die Erhebung einer Vorstellung nach der OÖ GdO 1990 mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit nicht in Betracht.
Schlagworte
Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170360.X02Im RIS seit
20.11.2000