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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es bedarf gerade bei einer nicht unbeträchtlichen Entfernung eines "nichtanrainenden" Nachbargrundstückes einer nachvollziehbaren Darlegung jener Umstände, welche die Möglichkeit einer Rechtsverletzung und damit die Parteistellung der Nachbarn begründen, wobei jedenfalls dann, wenn die Erfahrungen des täglichen Lebens zur Beurteilung dieser Frage nicht ausreichen und von den Parteien des Verfahrens unterschiedliche Standpunkte eingenommen werden, die Einholung eines Sachverständigengutachtens unerlässlich ist (Hinweis E 12.3.1992, 91/06/0075, 91/060096).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietBauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender BeweisergebnisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998050239.X01Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
22.02.2019